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   BFH, 07.09.2006 - II B 34/05   

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https://dejure.org/2006,15167
BFH, 07.09.2006 - II B 34/05 (https://dejure.org/2006,15167)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2006 - II B 34/05 (https://dejure.org/2006,15167)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2006 - II B 34/05 (https://dejure.org/2006,15167)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.03.1996 - II R 38/93

    1. Grunderwerbsteuer bei Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - II B 34/05
    Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen --wie hier-- bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die sich mit der Steuerpflicht des vollständigen Gesellschafterwechsels einer lediglich Grundbesitz haltenden Personengesellschaft befasst (hier: BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 38/93, BFHE 179, 443, BStBl II 1996, 377).

    So hat der BFH in seiner oben genannten Entscheidung in BFHE 179, 443, BStBl II 1996, 377 ausgeführt, dass § 42 AO 1977 die Berufung auf die gewählte zivilrechtliche Form dann versage, wenn die Prüfung der rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen, die formal nicht der in dem Steuergesetz bezeichneten typischen wirtschaftlichen Form entsprechen, ergebe, dass der zum Ausdruck kommende rechtsgeschäftliche Wille der im Steuergesetz umschriebenen typischen zivilrechtlichen Gestaltung entspreche.

  • BFH, 06.03.1990 - II R 88/87

    Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - II B 34/05
    § 42 AO 1977 bewirke so die Besteuerung entsprechend dem Zweck des Steuergesetzes, wenn dessen tatbestandsmäßig mit einem anderen Rechtstyp beschriebener wirtschaftlicher Zweck erreicht werde (BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 88/87, BFHE 160, 57, BStBl II 1990, 446).
  • BFH, 09.03.1994 - II R 82/91

    Sonstiges; Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an einer

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - II B 34/05
    Eine missbräuchliche Rechtsgestaltung zur Steuerumgehung liege danach vor, wenn die Parteien unter Ausnutzung einer zivilrechtlichen Wahlmöglichkeit, also der Möglichkeit verschiedener Gestaltung, den vom Steuergesetz erfassten --"angemessenen"-- Weg vermieden und statt dessen einen Weg beschritten, der zwar nach der Wertung des Steuergesetzes ebenfalls besteuerungswürdig sei, aber als solcher keinen Steuertatbestand erfülle (BFH-Urteil vom 9. März 1994 II R 82/91, BFH/NV 1994, 903).
  • BFH, 14.04.2016 - XI B 97/15

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Factoring-Dienstleistungen

    c) Allein aus dem Vortrag, dass eine bestimmte Fallkonstellation oder Fallgestaltung vom BFH noch nicht entschieden worden sei, ergibt sich indes nicht, dass die Rechtssache eine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage aufwirft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. September 2006 II B 34/05, BFH/NV 2007, 101, unter 1., Rz 2; vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 25).
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